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Rechtsanwalt Friedrich Hog:

Werdegang:
                                          


Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen

Vierjährige Tätigkeit bei öffentlich bestelltem und vereidigtem Sachverständigen für Leistungen nach
HOAI und 1997 Zulassung als Rechtsanwalt

Anwaltssozietät 1999-2002 mit Rechtsanwalt Oliver Scheid in Göppingen

seit 01.07.2002 selbständige Tätigkeit in der Kanzlei "die anwälte" in Göppingen

mit Gründung der Zweigstelle in Obermarchtal steht Rechtsanwalt Friedrich Hog Ihnen auch für Termine
in Obermarchtal jederzeit gerne zur Verfügung.          

Leistungen

Bundesweite außergerichtliche und gerichtliche Vertretung unserer Mandantschaft.

Kompetente Erstellung von prüffähigen Schlussrechnungen im Sinne von § 8 Absatz 1 HOAI bzw. Abschlagszahlungsanforderungen im Sinne von § 8 Absatz 2 HOAI für Architekten und Ingenieure.

Beratung in allen Honorar- und Abrechnungsfragen

  • Zur Sicherheit für den Architekten, der auf eine prüffähige, richtige und umfassende Rechnungslegung Wert legt
     
  • Zur Fälligstellung seiner berechtigten Forderungen

Ihre Vorteile:

  • Gewissheit der vollständigen Geltendmachung berechtigter Forderungen
     
  • Sicherheit auch für den Bauherrn, eine korrekte Rechnung zu erhalten, Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen
     
  • Arbeitserleichterung für den Architekten und Ingenieur
     
  • Rechnungserstellungskosten sind steuerlich absetzbare Betriebskosten

 

 

 

 

   

 
 
 
 

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